§ 5 Haftung
§ 6 Vertragsdauer
§ 7 Teilunkwirksamkeit, Änderungen
§ 8 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 5 Haftung
1.

 Der Auftragnehmer hat für Schäden und Mangelfolgeschäden aus unerlaubter
Handlung, aus Verschulden bei Vertragsschluss, aus Verletzung von
vertraglichen oder gesetzlichen Nebenpflichten, Unmöglichkeit der
Leistungserbringung oder aus Verzug nur Einzustehen, sofern diese durch ein
Verhalten ihrer gesetzlichen Vertreterinnen oder ihrer Erfüllungsgehilfen
schuldhaft verursacht werde

2.

 Der Auftragnehmer haftet für Personen-, Sach- und Bearbeitungsschäden, die
nachweislich durch ihn oder seine Mitarbeiter bei der Erfüllung der vertraglichen
Aufgaben verursacht werden.

3.

 Für Schäden, die dem Auftragnehmer nicht unverzüglich schriftlich gemeldet
werden, entfällt die Haftung.

4.

 Der Auftragnehmer ist Mitglied der gesetzlichen Unfallversicherung.

§ 6 Vertragsdauer
1.  Ab dem Zeitpunkt der Aufnahme der Tätigkeit wird der Vertrag für die Dauer
von zwei Jahren abgeschlossen. Er verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn
er nicht mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf des Vertragsjahres
gekündigt wird.
2.  Beide Vertragspartner können den Vertrag fristlos kündigen, wenn vorsätzlich
gegen Hauptleistungspflichten verstoßen wird. Die Kündigung hat durch
eingeschriebenen Brief zu erfolgen.
3.  Die Nichtausführung von Leistung infolge höherer Gewalt oder Streik ist kein
Grund zur Kündigung des Vertrages. Im Falle eines Streiks bei dem
Auftraggeber hat der Auftraggeber die vereinbarte Vergütung weiter zu
entrichten. Die Auftragnehmerin muss sich jedoch dasjenige anrechnen
lassen, was sie infolge der Leistungsfreiheit erspart hat.
4.  Zahlungsverzug oder drohende Zahlungsschwierigkeiten des Auftraggebers
berechtigen den Auftragnehmer zur sofortigen Arbeitseinstellung und
fristlosen Kündigung. Das bis dahin angefallene Entgelt wird sofort fällig.
5.

 Beide Vertragspartner verpflichten sich, spätestens bei Vertragsende die
jeweils dem anderen Vertragspartner gehörenden Schriftstücke,
Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Stundenzettel oder sonstigen
Unterlagen, welche geschäftliche oder betriebliche Vorkommnisse, Verfahren,
Einrichtungen oder Ergebnisse betreffen, zurückzugeben und hiervon keine
Abschrift oder Fotokopie zu erstellen oder aus dem Gedächtnis zu fertigen.
Beide Vertragspartner verpflichten sich, sowohl während der Laufzeit des
Vertrages als auch nach dessen Beendigung über Kenntnisse aus dem
Tätigkeitsbereich des anderen Vertragspartners oder mit diesem in
Geschäftsverbindung stehenden und gestandenen Unternehmen
Stillschweigen zu bewahren.

 
§ 7 Teilunkwirksamkeit, Änderungen
1.  Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein
oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht.
Die Vertragspartner verpflichten sich, in einem derartigen Fall eine wirksame
oder durchführbare Bestimmung an die Stelle der unwirksamen oder
undurchführbaren zu setzen, die dem Sinn und dem Zweck der zu ersetzenden
Bestimmung soweit wie möglich entspricht; dasselbe gilt für etwaige Lücken
des Vertrages.
§ 8 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
1.  Für diese Vertragsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen
zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
2.  Für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Rechtsstreitigkeiten gilt der
Gerichtsstand des Auftraggebers.
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