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Allgemeine Geschäftsbedingungen | |||||||||||||
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1. |
Der Auftragnehmer hat für Schäden und Mangelfolgeschäden aus unerlaubter |
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2. |
Der Auftragnehmer haftet für Personen-, Sach- und Bearbeitungsschäden, die |
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3. |
Für Schäden, die dem Auftragnehmer nicht unverzüglich schriftlich gemeldet |
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4. |
Der Auftragnehmer ist Mitglied der gesetzlichen Unfallversicherung. |
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1. | Ab dem Zeitpunkt der Aufnahme der Tätigkeit wird der Vertrag für die Dauer von zwei Jahren abgeschlossen. Er verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf des Vertragsjahres gekündigt wird. |
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2. | Beide Vertragspartner können den Vertrag fristlos kündigen, wenn vorsätzlich gegen Hauptleistungspflichten verstoßen wird. Die Kündigung hat durch eingeschriebenen Brief zu erfolgen. |
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3. | Die Nichtausführung von Leistung infolge höherer Gewalt oder Streik ist kein Grund zur Kündigung des Vertrages. Im Falle eines Streiks bei dem Auftraggeber hat der Auftraggeber die vereinbarte Vergütung weiter zu entrichten. Die Auftragnehmerin muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was sie infolge der Leistungsfreiheit erspart hat. |
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4. | Zahlungsverzug oder drohende Zahlungsschwierigkeiten des Auftraggebers berechtigen den Auftragnehmer zur sofortigen Arbeitseinstellung und fristlosen Kündigung. Das bis dahin angefallene Entgelt wird sofort fällig. |
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5. |
Beide Vertragspartner verpflichten sich, spätestens bei Vertragsende die | ||||||||||||
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1. | Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht. Die Vertragspartner verpflichten sich, in einem derartigen Fall eine wirksame oder durchführbare Bestimmung an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren zu setzen, die dem Sinn und dem Zweck der zu ersetzenden Bestimmung soweit wie möglich entspricht; dasselbe gilt für etwaige Lücken des Vertrages. |
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1. | Für diese Vertragsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. |
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2. | Für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Rechtsstreitigkeiten gilt der Gerichtsstand des Auftraggebers. |
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