§ 1 Allgemeines
§ 2 Gegenstand des Vertrages
§ 3 Zahlungsbestimmungen
§ 4 Gewährleistungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines
1.  Die Leistungen und Angebote des Auftragnehmers erfolgen ausschließlich
aufgrund der nachstehenden Vertragsbedingungen. Abweichungen von diesen
Vertragsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Auftragnehmer diese
schriftlich bestätigt.
2.  Sämtliche Aufträge, auch wenn sie durch Vertreter oder Angestellte
entgegengenommen werden, oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit
der schriftlichen Bestätigung der Auftragnehmer, ebenso jede Änderung des
Inhalts eines bereits bestätigten Auftrages.
3.  Etwaigen allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit
widersprochen. Deren Unwirksamkeit für diesen Vertrag erkennt der
Auftraggeber an.
§ 2 Gegenstand des Vertrages
1.

 Durch diesen Vertrag überträgt der Auftraggeber dem Auftragnehmer die
Reinigung der aufgeführten Flächen bzw. die Durchführung der aufgeführten
Arbeiten im Bereich der haushaltsnahen Dienstleistungen.

2.

 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Arbeiten sach- und fachgerecht
durchzuführen. Ein Leistungsverzeichnis wird Bestandteil dieses Vertrages. Der
Auftragnehmer stellt das für die Ausführung der Arbeiten erforderliche
Personal. Er verpflichtet sich, das Personal auf Zuverlässigkeit zu überprüfen
und nach den jeweils geltenden Tarifen zu bezahlen. Die Vertragspartner
verpflichten sich, jegliche Art der Abwerbung von Mitarbeiterinnen des
Anderen während der Dauer dieses Vertrages und für die Zeit von drei
Monaten danach zu unterlassen bzw. nur mit dessen Einverständnis
durchzuführen.

3.

 Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, dass die Erfüllung des Auftrages
nicht durch Krankheit, Urlaub oder sonstige Ausfälle ihres Personals, soweit
diese nicht auf Streik oder höhere Gewalt zurückzuführen sind, beeinträchtigt
wird. Sie stellt - falls erforderlich - Vertretungskräfte, ohne dass sich hierdurch
das vereinbarte Entgelt erhöht.

4.

 Personen, die der Auftragnehmer nicht mit der Leistung bzw. Aufsicht
beauftragt hat, dürfen den Leistungsbereich des/der Auftraggeberin nicht
betreten. Dieses gilt auch für Angehörige der mit der Leistung bzw. Aufsicht
beauftragten Personen.

5.

 Falls vereinbart, stellt der Auftragnehmer alle für die Erfüllung der Leistung
benötigten Maschinen, Geräte und Materialien. In diesem Fall ist er
verpflichtet, nur einwandfreie Produkte zu verwenden, die eine Schädigung der
zu reinigenden Objekte ausschließen. Soweit erforderlich, hat der Auftraggeber
für die Ausführung der Leistungen Wasser, elektrische Energie, verschließbare
Lagermöglichkeiten und Räume für den Aufenthalt der Arbeitskräfte dem
Auftragnehmer kostenlos zur Verfügung zu stellen.

6.

 Den mit der Ausführung der Leistung bzw. der Aufsicht beauftragten Personen
ist es untersagt, Einsicht in Schriftstücke, Akten und sonstige Unterlagen des
Auftraggebers zu nehmen. Bei Zuwiderhandlung darf der Auftragnehmer auf
Verlangen des Auftraggebers die betreffenden Personen nicht mehr bei
diesem/ einsetzen.

7.

 Das Personal des Auftragnehmers ist verpflichtet, alle im Leistungsbereich
gefundenen Sachen dem Auftraggeber zu übergeben und festgestellte Mängel
und Schäden in den Räumen, an den Einrichtungsgegenständen und den
sonstigen zu bearbeitenden Objekten zu melden.

8.

 Von dem Auftragnehmer sind - falls ausgehändigt - die
Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft und die Hausordnung
bzw. Betriebsordnung des Auftraggeber zu beachten.

§ 3 Zahlungsbestimmungen
1.  Die Zahlung der Rechnung hat bis zum 15. Werktag nach Rechnungsdatum
zu erfolgen.
2.

 Bei Überschreitung der Zahlungsfrist gelten die Regelungen des seit 1.5.2000
geltenden Gesetzes zur Beschleunigung fälliger Zahlungen.

3.  Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber angenommen; sie gelten nicht als
Barzahlung. Deren Annahme erfolgt ohne Gewähr für rechtzeitige
und ordnungsgemäße Vorlage und Protest. Sämtliche Kosten und Spesen,
insbesondere Diskontspesen, trägt der/die Auftraggeberin.
§ 4 Gewährleistung
1.  Beanstandungen der Leistungen sind von dem Auftraggeber binnen drei Tagen
anzuzeigen.
2.  Im Falle einer begründeten Mängelrüge ist der Auftragnehmer zur
Nachbesserung berechtigt. Sofern diese nicht zum Erfolg führt, kann der
Auftraggeber eine anteilige Herabsetzung des Entgeltes verlangen. Dies gilt
nicht, wenn der Mangel aus dem Risikobereich des Auftraggebers stammt.
3.  Sämtliche Gewährleistungsansprüche entfallen, wenn dem Auftragnehmer die
Durchführung von Nachbesserungsarbeiten nicht ermöglicht wird oder der
Auftraggeber behauptete Mängel ohne die schriftliche Zustimmung des
Auftragnehmers selbst behebt oder durch Dritte beheben lässt, sofern nicht
zuvor eine Nachbesserung des Auftragnehmers fehlgeschlagen ist.
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