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Allgemeine Geschäftsbedingungen | |||||||||||||
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1. | Die Leistungen und Angebote des Auftragnehmers erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Vertragsbedingungen. Abweichungen von diesen Vertragsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Auftragnehmer diese schriftlich bestätigt. |
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2. | Sämtliche Aufträge, auch wenn sie durch Vertreter oder Angestellte entgegengenommen werden, oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung der Auftragnehmer, ebenso jede Änderung des Inhalts eines bereits bestätigten Auftrages. |
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3. | Etwaigen allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit widersprochen. Deren Unwirksamkeit für diesen Vertrag erkennt der Auftraggeber an. |
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1. |
Durch diesen Vertrag überträgt der Auftraggeber dem Auftragnehmer die |
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2. |
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Arbeiten sach- und fachgerecht |
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3. |
Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, dass die Erfüllung des Auftrages |
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4. |
Personen, die der Auftragnehmer nicht mit der Leistung bzw. Aufsicht |
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5. |
Falls vereinbart, stellt der Auftragnehmer alle für die Erfüllung der Leistung |
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6. |
Den mit der Ausführung der Leistung bzw. der Aufsicht beauftragten Personen |
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7. |
Das Personal des Auftragnehmers ist verpflichtet, alle im Leistungsbereich |
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8. |
Von dem Auftragnehmer sind - falls ausgehändigt - die |
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1. | Die Zahlung der Rechnung hat bis zum 15. Werktag nach Rechnungsdatum zu erfolgen. |
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2. |
Bei Überschreitung der Zahlungsfrist gelten die Regelungen des seit 1.5.2000 |
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3. | Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber angenommen; sie gelten nicht als Barzahlung. Deren Annahme erfolgt ohne Gewähr für rechtzeitige und ordnungsgemäße Vorlage und Protest. Sämtliche Kosten und Spesen, insbesondere Diskontspesen, trägt der/die Auftraggeberin. |
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1. | Beanstandungen der Leistungen sind von dem Auftraggeber binnen drei Tagen anzuzeigen. |
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2. | Im Falle einer begründeten Mängelrüge ist der Auftragnehmer zur Nachbesserung berechtigt. Sofern diese nicht zum Erfolg führt, kann der Auftraggeber eine anteilige Herabsetzung des Entgeltes verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Mangel aus dem Risikobereich des Auftraggebers stammt. |
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3. | Sämtliche Gewährleistungsansprüche entfallen, wenn dem Auftragnehmer die Durchführung von Nachbesserungsarbeiten nicht ermöglicht wird oder der Auftraggeber behauptete Mängel ohne die schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers selbst behebt oder durch Dritte beheben lässt, sofern nicht zuvor eine Nachbesserung des Auftragnehmers fehlgeschlagen ist. |
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